
SV OG Mooswiese/Neumarkt
im Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.
§1 Allgemeines
Die Benutzung der Übungsanlage ist grundsätzlich nur Mitgliedern der Ortsgruppe und geladenen Gästen gestattet.
Das Betreten des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
Das Rauchen und Alkohol sind auf dem Übungsfeld während des Trainings untersagt.
Den Anweisungen der Vorstandsmitglieder, insbesondere der Übungsleiter, ist Folge zu leisten.
§2 Hausrecht und Weisungsbefugnis
Das Hausrecht übt der Vorstand aus.
Während des Trainings haben Trainer, Übungsleiter und Helfer uneingeschränkte Weisungsbefugnis. Ihren Anweisungen ist sofort und vollständig Folge zu leisten.
§3 Ordnung und Sauberkeit
Das Gelände ist sauber zu halten. Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
„Löseplatz“: Hunde haben sich vor dem Betreten des Platzes außerhalb des Geländes zu lösen. Sollte dennoch ein „Malheur“ auf dem Übungsplatz passieren, ist der Hundeführer zur sofortigen Beseitigung verpflichtet.
§4 Verhalten mit dem Hund
Auf dem gesamten Gelände (außerhalb der direkten Übung) herrscht Leinenpflicht.
Es dürfen nur Hunde auf den Platz, die über einen gültigen Impfschutz verfügen und für die eine Hundehaftpflichtversicherung besteht.
Aggressive Hunde oder läufige Hündinnen sind dem Ausbildungswart/Übungsleiter vor Betreten des Platzes zu melden. Die Übungsleiter entscheiden über die Teilnahme am Training.
Das Verwenden von Stachelhalsbändern, Elektroreizgeräten oder Ähnlichem ist gemäß §2 Abs. 5 Tierschutz-Hundeverordnung sowie dem §1 Tierschutzgesetz strengstens untersagt!
§5 Trainingsbetrieb
Ablauf des Trainings
Der Trainingsbeginn und -ablauf wird ausschließlich von den Übungsleitern festgelegt. Die Übungsleiter können Teams vom Training ausschließen, wenn Sicherheit oder Ablauf gestört werden.
Nutzung des Übungsplatzes außerhalb der Übungszeiten
Die individuelle Nutzung des Übungsplatzes durch Vereinsmitglieder ist außerhalb der offiziellen Trainingszeiten möglich und erfolgt eigenverantwortlich. Dabei sind Platzbeschaffenheit und geltende Ruhezeiten zu berücksichtigen. Bitte beachten: In diesem Zeitraum besteht kein Versicherungsschutz über den Verein.
Der Ausbildungswart und seine Übungsleiter haben die fachliche Aufsicht über den Übungsplatz und können die Nutzung jederzeit einschränken oder untersagen, wenn dies zur Schonung der Anlage, zur Ordnung oder im Vereinsinteresse erforderlich ist.
Vereinseigene Gegenstände sind pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch ordnungsgemäß zu verstauen.
§6 Kinder und Jugendliche auf dem Übungsplatz
Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht Erziehungsberechtigter am Übungsbetrieb teilnehmen.
Der Verein haftet nicht für eventuelle Unfälle oder Schäden im Zusammenhang mit der Aufsicht von Kindern und Jugendlichen.
§7 Haftung
Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Hunde oder deren Halter entstehen. Jeder Hundeführer haftet für die von ihm oder seinem Hund verursachten Schäden in vollem Umfang.
§8 Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet, die vom Vorstand beschlossene Platz- und Hausordnung einzuhalten. Verstöße gegen die Platz- und Hausordnung können mit einem befristeten Platzverbot oder in schweren Fällen mit dem Ausschlussverfahren geahndet werden.
Diese Platz- und Hausordnung tritt am 01.06.2026 in Kraft.
Euer Vorstand